Vertrag zwischen der Tierpension „Vom Eichenschloss“ und……………………………………………………………
über die Betreuung eines/ mehrerer Pensionstieres/e
1. Betreuungsvertrag
1.1. Zwischen dem Hundehalter, der sein Tier in Betreuung gibt, und der
Tierpension „Vom-Eichenschloss“ wird ein Vertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist die Tierpension „Vom-Eichenschloss“ jeden Tierhalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Tierhalter, der mit der Tierpension „Vom-Eichenschloss“ einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2. Die Tierpension „Vom-Eichenschloss“ verpflichtet sich, das zu betreuende Tier unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes art- und fachgerecht zu halten, für reichlich Auslauf zu sorgen, zu beschäftigen und liebevoll zu betreuen.
2. Verpflegung/ Unterbringung
2.1. Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Tierpension in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine Besichtigung der Örtlichkeiten ist seitens der Tierpension „Vom-Eichenschloss“ erwünscht, die Unterbringung des Tieres gilt nach Besichtigung vom Tierhalters als anerkannt. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres anzugeben und werden nachstehend schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
2.2. Die Tierpension „Vom-Eichenschloss“ benachrichtigt den Tierhalter unverzüglich, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder das Tier bei der Eingewöhnung Probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Tierpension seinen Aufenthaltsort oder eine Telefonnummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Tierpension den Tierhalter kurzfristig erreichen kann.
2.3. Die Unterbringung erfolgt je nach Verträglichkeit einzeln oder in Paar/Gruppenhaltung im beheizten Zimmer oder der Zwingeranlage draußen. Täglicher Auslauf oder Bewegung durch Spaziergänge werden garantiert.
2.4. Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Absprache aufgenommen werden, für unerwünschten Nachwuchs kann die Pension keine Haftung übernehmen.
2.5 Der Tierbesitzer sichert zu, dass das zur Betreuung übergebene Tier keine Aggressionen gegenüber Menschen und Tieren zeigt, bzw. informiert die Betreuungsperson von bekannten Auffälligkeiten. Etwaige Schäden, die das Tier während des Aufenthaltes in der Tierpension verursacht, gehen zu Lasten des Tierbesitzers. Anderenfalls ist die Tierpension „Vom-Eichenschloss“ berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass der Halter Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung jeglicher Leistungen hat. Ebenfalls möglich ist eine fristlose Kündigung bei starker Unverträglichkeit des Tieres oder Markierverhalten von Rüden im Wohnbereich.
2.6. Der Tierbesitzer versichert, das übergebene Tier ausreichend geimpft, (gültiger Impfpass ist zu hinterlegen) und entwurmt zu haben. Die Impfung soll umfassen (bei Hunden): Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. Kranke oder verletzte Tiere, ebenso Tiere mit Parasitenbefall können nicht übernommen werden. Der Tierbesitzer sichert durch die Übergabe des Tieres zu, dass das zur Betreuung übergebene Tier an keinen ansteckenden oder gefährlichen Krankheiten leidet. Das Tier ist vor Übergabe an die Tierpension zum eigenen Schutz mit einem Floh-und Zeckenschutzmittel zu behandeln. Die Tierpension „Vom-Eichenschloss“ übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen.
2.7. Der Tierbesitzer versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Vertrages ist mitzubringen.
2.8. Der Hundehalter verpflichtet sich, für durch seinen Hund entstandene Sachschäden in der Hundepension auch dann aufzukommen, wenn eine vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.
3. Tierarztkosten/ Tierheim
3.1. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund bei Erkrankungen oder Verletzungen durch einen Tierarzt nach Wahl der Tierpension „Vom-Eichenschloss“ behandelt wird. Die hierbei entstehenden Kosten zuzüglich Nebenkosten und einer Kostenpauschale von 10 € werden in voller Höhe vom Tierhalter übernommen.
3.2. Bei schwerer Erkrankung oder großen Pflegeaufwand des Tieres wird dieses auf Kosten des Tierbesitzers in eine Tierklinik überstellt. Für plötzlich auftretende Krankheiten oder Ableben des Tieres kann keine Haftung seitens des Pensionsbetreibers übernommen werden. Im Ablebensfall des Tieres wird der Tierbesitzer umgehend verständigt. Ist der Besitzer binnen 24 Stunden nicht erreichbar, wird die tierärztliche Untersuchungsanstalt zur Feststellung der Todesursache verständigt und das Tier dorthin verbracht. Daraus entstehende Kosten werden dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt.
4. Unterbringungskosten
4.1. Der aktuelle Pensionspreis ist dem Aushang bzw. dem individuellen Betreuungsvertrag zu entnehmen. Der Tierhalter verpflichtet sich, den Betreuungspreis bei Abgabe des Tieres in bar zu bezahlen. Für jeden begonnenen Tag ist der volle Preis zu entrichten. Übergabe oder Abholung des Tieres soll nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. Anreise- und Abholtage sind jeweils volle Betreuungstage!
4.2. Die Tierpension ist berechtigt, das Tier bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten und auch für diese Zeit den vereinbarten Pensionspreis zu verlangen.
4.3. Der Tierhalter verpflichtet sich, sein Tier nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung - ohne ausdrückliche Verlängerung der Betreuungsdauer per Vereinbarung, die auch mündlich oder per Mail erfolgen kann - wird das Tier nach 10 Tagen einem Tierheim nach Wahl der Tierpension zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.
4.4
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
5. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
5.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Betreuungsvereinbarungen und daher auch für darauffolgende Aufenthalte in der Tierpension „Vom-Eichenschloss“.
DER VERTRAGSPARTNER ERKLÄRT, DASS ER DIE VORSTEHENDEN BEDINGUNGEN
GELESEN HAT UND DIESE ANERKENNT.
Tierbesitzer (Name und Adresse): ……………………………………………………………….
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Telefon / E-Mail: …………………………………………………………………………………
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Name des Tieres: …………………………………………………………………………………
Rasse: ……………………………………………………………………………………………..
Geb. Dat.: ……………………………………………………………………………………..
Telefonnummer für Notfälle: ………………………………………………………………..
Rüde/ Hündin: kastriert/ unkastriert
Chipnummer: ……………………………………………………………………………………….
Klipphausen, ________________
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(Vertragspartner / Tierbesitzer) Tierpension „Vom-Eichenschloss“